Fahren Lernen

Checkliste zur Führerscheinanmeldung


Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Ersterteilung Klasse B, BE, A1, A B, A U, M

 

  • Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung, Gesichtshöhe ca. 20 mm)
  • Erste Hilfe Bescheinigung oder eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Informationsmaterial bekommen Sie bei uns in der Fahrschule)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, bei allen Optikern oder Augenärzten)
  • Personalausweis/Pass (und Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses)
  • Verwaltungskosten für das Straßenverkehrsamt zur Bearbeitung des Antrages 43,40 €

Begleitetes Fahren - ab 17 Jahre

 

Der Antrag ist für die Klasse B und BE möglich, eingeschlossen Klasse M (Roller 50 ccm)

zusätzlich zu den Punkten 1 – 4:

muss ein Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ gestellt werden

(Formulare gibt es in der Fahrschule oder unter www.begleitetes-fahren.de)

man kann bis zu 3 Begleiter anmelden.

 

Die begleitende Person:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Verwaltungskosten für die Führerscheinstelle betragen:

 

Bearbeitungsgebühr 43,40 € + vorläufige Fahrerlaubnis 7,70 € + Gebühr pro Begleiter 5,10 €

Ausführliche Informationen gibt es unter www.begleitetes-fahren.de oder informieren

Sie sich bei uns in der Fahrschule.

Antragstellung für die Klassen C1, C1E bis 7,5t, C, CE ab 7,5t

Mindestens Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung, Gesichtshöhe ca. 20mm)

Erste Hilfe Bescheinigung

(Informationsmaterial bekommen Sie bei uns in der Fahrschule)

Bescheinigung oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)

oder Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners

Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung

(nicht älter als 1 Jahr) oder Gutachten eines Arbeits- oderBetriebsmediziners

Personalausweis/Pass (Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses)

Verwaltungskosten für das Straßenverkehrsamt zur Bearbeitung des Antrages 42,60 €

Hinweis:

Bei Erweiterung auf eine weitere Führerscheinklasse benötigt die Führerscheinstelle eine

Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des vorhandenen Führerscheins.

Diese ist durch den Antragsteller vom zuständigen Strassenverkehrsamt anzufordern.

Führerscheinbewerber, die aus dem Bereich der Landeshauptstadt Hannover

kommen, müssen ihren Antrag direkt beim zuständigen Bürgerbüro oder der

Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes mit allenerfordelichen Unterlagen abgeben.

 
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