Wer ist von diesem Gesetz betroffen?
Alle die gewerblich Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrten von Fahrzeugen über 3.5t zulässigen Gesammtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Benötigen zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation. Und ab 2013 für Bus bzw. 2014 LKW die Weiterbildungsmapnahmen
( BKF Weiterbildung 35 Stunden)
Daher müssen Sie sich künfti alle 5 Jahre einer BKF Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen.
Alle Fahrerlaubnisbewerber/innen der Klassen C1,C1E, C, CE, und D1, D1E, D, DE, die Grundqualifiziren.
Nicht betroffen sind Kraftfahrer der alten Führerscheinklasse 3 ! Da sie schon Grundqualifiziert sind, benötigen nur noch die BKF Weiterbildung.
Ab wann tritt das Gesetz in Kraft?
Stichtag sind:
10.September 2008 Klasse DE
10.September 2009 Klasse CE
Führerscheine, die vo iesem Stichtagen ausgestellt wurden, können sofort gewerblich genutzt werden.
Nach den Stichtagen gelten folgende Wege zum Erwerb der Grundqualifikation
1. Ausbildung Berufsbildungsgesetz
§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG
- Berufskraftfahrer/in
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- weitere staatliche anerkannte Ausbildungsberufe
- 3 Jahre Berufsausbildung
2. Grundqualifikation (BKrFQG)
§ 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG
- Prüfung von der IHK
- Erwerb der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- Lehrgang nicht erforderlich
- 240 Min - Theorie
240 Min - Praxis Prüfung
- Prüfungsgebühren IHK ca. 1.500 €
3. beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
§ 4 Abs. 2 BKrFQG
- Prüfung von der IHK
- Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden a. 60 Min. inklusiv 10 Fahrstunden
- Fahrerlaubnis nicht erforderlich
- 90 Min. Prüfung zur Theorie
- Prüfungsgebühren IHK 110 €