Seit September 2009 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen.
Betroffen sind Fahrerinnen undFahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen imGüterkraft- und Werkverkehr.
Dies sieht die europäische "Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter oder Personenkraftverkehr" vor.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Die Umsetzung der Vorgaben der EU erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)" vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist.
Ergänzt wird dieses durch die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)" vom 22. August 2006, die ebenfalls am 1. Oktober 2006 in Kraft trat.
Anwendungsbereich des BKrFQG
Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
müssen grundsätzlich eine besondere Qualifikation (Weiterbildung, ggf. Grundqualifikation) nachweisen, wobei je nach Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs unterschiedliche Fristen wirksam werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die zu beachtenden Fristen im Hinblick auf die Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein unter Beachtung der Frist zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C.
Um die erste Weiterbildung und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, sind Abweichungen von dieser Frist zulässig. So kann die Weiterbildung einmalig zu einem früheren Zeitpunkt abschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der "Fristenanpassung" geben:
Ausstellung oder Verlängerung der Fahrer- |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
laubnis Klassen C |
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Pflicht zur Verlängerung der Fahrerlaubnis |
2011* |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Klassen C |
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Empfehlung zur Eintragung der Weiterbildung |
2016* |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
in den Führerschein |
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Pflicht zur Eintragung Schlüsselzahl ,,95" in |
2016 |
2014 |
2014 |
2014 |
2015 |
den Führerschein |
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* Unterscheidung, ob vor oder nach dem 10.09. Liegt das Ablaufdatum des Führerscheins vor dem 10.09.2011, ist der Nachweis der Weiterbildung bis spätestens 10.09.2016 zu erbringen. Endet die Gültigkeit des Führerscheins am oder nach dem 10.09.2011, ist bereits dann die Weiterbildung mit Neubeantragung der Fahrerlaubnis
nachzuweisen.
Folgen bei Nichtbeachtung Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
(Da selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Betonpumpen, Saug- und Spülfahrzeuge, KanaIfernaugen und Hubsteige gemäß § 2 Fahrzeugzulassungsverordnung nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, fallen ihre Fahrer nicht unter die Regelungen des BKrFQG.
Grundsätzlich gewerblich sind dagegen Fahrten zum Einsammeln, zur Entsorgung und zum Transport von Abfällen und Wertstoffen.)
Vom Geltungsbereich des BKrFQG ausgenommene Fahrten
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
Wie viel Zeit nimmt der Gütertransport neben den anderen Aufgaben im Betrieb regelmäßig in Anspruch? (unter die Handwerkerregelung fallen z.B, Anlieferungsfahrten von Werkstatt- und Bauhofmitarbeitern für Anlieferungsfahrten, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung handelt)
Ist für den Beruf eine über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation erforderlich? (z.B. Neumöbelauslieferung: erfolgen Anlieferung und Aufbau durch qualifizierte Fachkräfte wie Schreiner oder Tischler?)
Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. In Betracht kommen:
eine zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen notwendige Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten etc.
der An- und Abtransport von Waren und Geräten, die in einem Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert wurden (z.B. Transport von Fenstern durch den Glaser, die Anlieferung von Back-, Fleisch- oder Wurstwaren an Filialbetriebe und Verkaufsstellen oder der Transport defekter Pkws durch Kfz-Betriebe, der Transport von Messeständen durch Mitarbeiter eines Unternehmens, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (s.o.))
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Bestehende Arbeitsverhältnisse
Im Unternehmen sollte registriert werden, wann die Führerscheine der Mitarbeiter ungültig werden.
Die Mitarbeiter sollten zeitgerecht darauf hingewiesen werden, die Weiterbildung zu absolvieren. Bestehende Arbeitsverhältnisse sollten ggf. um die entsprechende Mitarbeiterverpflichtung ergänzt werden.
Neu begründete Arbeitsverhältnisse
Seit dem Inkrafttreten der Neuregelung dürfen Führerscheinneuerwerber nur noch als Kraftfahrer beschäftigt werden, wenn sie die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen haben.
Es gibt keine Ausnahmen für Probezeiten, geringfügige und Aushilfsarbeitsverhältnisse.
Bei "Altinhabern" von Führerscheinen muss überprüft werden, wann der Führerschein seine Gültigkeit verliert und ob innerhalb der maximal letzten fünf Jahre bereits Teile der Weiterbildung oder eine komplette Weiterbildung bei früheren Arbeitsverhältnissen absolviert wurden.
Führerscheinverwaltung
Für Sie als Unternehmer wird es immer schwieriger, im Hinblick auf die Vielzahl von Befristungen der Führerscheine, Fahrerkarten, ADR-Scheine und der Verpflichtung zur Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) den Überblick zu behalten.