Laut § 2a StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die
Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende (B-Verstoß)
Zuwiderhandlungen begangen hat.
Für eine Anmeldung zu einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ (ASF), setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung. Vielen Dank.
Das Seminar kostet bei uns derzeit insgesamt 350,- Euro. In diesem Betrag ist das obligatorische Teilnehmerbegleitheft sowie die Mehrwertsteuer enthalten.
Für eine verbindliche Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,- Euro in unserem Büro zu leisten.