Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Krafträder mit
auch mit Beiwagen. |
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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rafträder mit
auch mit Beiwagen
Krafträder mit
auch mit Beiwagen. |
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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