Die besonderen Anforderungen und der souveräne Umgang mit der Fracht und den Regelungen für den internationen Speditionsverkehr, sowie die Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, erfordert eine gute und fundierte Ausbildung.
Für alle LKW Führerscheine gilt ein Mindestalter von 18 Jahren Klasse C1 und C1E, Mindestalter von 21 Jahren C und CE, du mußt einen gültigen PKW Führerschein (Klasse B oder die alte Klasse 3) haben.
Der "kleine" LKW-Führerschein der Klassen C1 und C1E ist gültig bis zum 50. Lebensjahr. Danach ist eine medizinische bzw. augenmedizinische Untersuchung fällig, die bei positivem Ergebnis eine Verlängerung des Führerscheins um 5 Jahre ermöglicht.
Mit der Klasse C1 dürft ihr einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750kg mitführen, für schwerere Anhänger benötigt ihr den Anhänger-Zusatzschein der Klasse C1E. Damit dürft Ihr dann LKW Gespanne bis zu 12 Tonnen bewegen.
Die Führerscheine der Klassen C und CE sind grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und werden nach einer medizinischen bzw. augenmedizinischen Untersuchung mit positiven Ergebnissen wieder verlängert. Hierzu gehören für gewerbliche Fahrer auch die erforderlichen Weiterbildungen gemäß des BkrFQGs (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz), die Ihr bei uns ebenfalls erlangen könnt.
Wer vor dem 31.12.1998 seinen Klasse B (ehemals Klasse 3) Führerschein erhalten hat benötigt keine Berufskraftfahrergrundqualifikation. Die Weiterbildung bleibt jedoch unberührt davon.